Oder … auch nicht. Denn abhängig von der geplanten Sauna kann es sein, dass eine Genehmigung gar nicht nötig wird.
Ganz kurz und knapp zur Saunagenehmigung:
- Eine Innensauna im Eigenheim mit elektrischem Saunaofen benötigt in der Regel keine Genehmigung.
- Eine Außensauna kann je nach geplanter Größe genehmigungspflichtig sein. Die Regularien für Genehmigungspflichten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
- Soll die geplante Sauna mit einem Holzofen betrieben werden, ist immer eine Genehmigung durch den zuständigen Bezirkskaminmeister/die zuständige Bezirkskaminmeisterin.
Keine Genehmigungspflicht für die Innensauna …
…, wenn Haus oder Wohnung Ihnen gehört, ein elektrischer Saunaofen genutzt werden soll und die Sauna keine baulichen Änderungen erfordert, die die Statik verändern.
Sprich: Wenn Sie eine Sauna im eigenen Haus planen und dafür keine Wände eingerissen werden müssen, ist keine Genehmigung seitens Bauamt/Ordnungsamt nötig.
Anders sieht es bei Wohneigentumsgemeinschaften aus. Je nach Vertragswerk möchte die Gemeinschaft oder die Verwaltung oft zumindest über die geplante Montage einer Sauna informiert werden.
In einer Mietwohnung ist es immer sinnvoller, sich eine Genehmigung zu holen. Eine vormontierte 08/15-Saunakabine ist im Zweifel schnell wieder aus der Wohnung geschafft, während eine individuell geplante Massivholzsauna doch etwas mehr Aufwand beim Rückbau verursachen würde. Dann ist es geschickter, sich erst die Genehmigung zum Einbau zu sichern, bevor es an die Umsetzung der Wunschsauna geht.
Wenn statt eines elektrischen Saunaofens allerdings ein Holzofen betrieben werden soll, dann sieht das anders aus.
Keine Lust auf Dilemma?
Wir beraten Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Wunschsauna. So können Sie ganz sich ganz entspannt auf Ihr privates Schwitzvergnügen freuen
Brauche ich für eine Holzofen-sauna eine Genehmigung?
Ja! Die zuständige Fachkraft für Feuerstätten muss den Holzofen vor Installation und Inbetriebnahme abnehmen. Ganz ehrlich, das ist in der Regel komplex und nur unter spezifischen Auflagen möglich. In der Regel ist es einfacher, auf einen elektrischen Saunaofen zu setzen.
Kann ich den elektrischen Saunaofen ohne Genehmigung oder Anmeldung nutzen?
In aller Regel: ja! Elektrische Saunaöfen mit geringerer Leistung für kleine Saunen oder fertige Saunakabinen lassen sich teils auch per Steckdose betreiben. Leistungsstärkere Öfen erfordern zwar einen Starkstromanschluss, benötigen aber keine gesonderte Genehmigung.
Damit Ihre Sauna wirklich alle Erwartungen erfüllt, beraten wir Sie zum dazu passenden Saunaofen und beachten dabei auch, ob eventuell noch ein Starkstromanschluss verlegt werden muss.
Falls das der Fall ist, dann koordinieren wir die Verlegung plus die Inbetriebnahme durch eine zugelassene Elektrofachkraft, die den Ofen sicher und entsprechend den gesetzlichen Regelungen verkabelt.
Gartensauna geplant? Na dann …
… kann es je nach regionaler Bauordnung durchaus nötig sein, eine Baugenehmigung einzuholen. Jedes Bundesland und auch jede Gemeinde hat dazu so seine eigenen Rahmenbedingungen. In Berlin, Hessen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind Saunen nur bis maximal 10 Quadratmeter Grundfläche genehmigungsfrei, in Bayern dagegen bis 75m³ Raumvolumen.
An dieser Stelle unsere praktische Empfehlung: Fragen Sie vor der detaillierten Planung zunächst beim regionalen Bauamt nach, wie die Regelungen für eine Außensauna ausfallen. Neben der geplanten Größe in Quadratmetern muss auch die exakte Platzierung zu umliegenden Grundstücksgrenzen feststehen, bevor der erste Spatenstich erfolgt.
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Der Betrieb einer klassischen finnischen Sauna mit Holzofen im Garten ist übrigens – auch hier aus praktischer Erfahrung – durchaus komplizierter. Neben der Baugenehmigung muss wieder der Bezirkskaminkehrermeister/die Bezirkskaminkehrermeisterin das OK geben, um eine Sonderfeuerstätte im Außenbereich betreiben zu dürfen. Die Auflagen haben es in sich – meist ist es auch einfacher, stattdessen einmal quer durch den Garten Strom- und Wasserleitungen legen zu lassen.
Fazit: Saunen sind nicht (immer) genehmigungspflichtig
Im Regelfall sind Saunen genehmigungsfrei, außer
- die Sauna ist für eine Mietwohnung gedacht.
- es wird eine Gartensauna (> 10 Quadratmeter).
- Holzfeuerung ist favorisiert.
Die Heizungsart, der Aufstellort und natürlich die Größe sind auch entscheidend, um die Saunaplanung richtig zu kalkulieren. Als Saunabauer beraten wir Sie nicht nur gern dabei, wir planen auch Ihre Wellnessoase für daheim genau so, dass es perfekt zu Ihren Bedürfnissen – und zu den baulichen Gegebenheiten – passt.
JETZT PLANEN UND IM WINTER GENIEßEN!